Folgerezepte und Überweisungen

Sehr geehrte Patienten,

bitte beachten Sie, dass nach der Einführung des E-Rezeptes die Erstausstellung eines E-Rezeptes erfolgen kann, nur nach dem am Anfang des Quartals Ihre Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen wurde. Folgerezepte können innerhalb eines Quartals wie gewohnt ausgestellt werden.

Danke für Ihr Verständnis

Ihr Praxis Team